Abmahnungen zu Webseiten mit nicht lokal eingebundenen google Fonts!

In den letzten Tagen gab es immer wieder die gleiche Meldung: Webseitenbetreiber, welche die google Fonts Schriftarten von google aus Amerika nachladen, werden aufgefordert eine „Schadensersatzleistung“ in Höhe von mindestens 170 EUR zu bezahlen.

Hintergrund ist das Urteil des OL Bayern vom 20.01.2022, wonach ein Webseitenbetreiber die Summe als Schadensersatz zahlen musste. (Abmahn-)Anwälte springen nun nach und nach auf diesen Zug auf und mahnen die betroffenen Seiten ab.

Viele IT Anwälte gehen davon aus, dass diese Forderung im Prinzip zu bezahlen ist, da es sich tatsächlich um ein DSGVO Verstoß handelt, sofern man mit seiner Website die google Fonts auf seiner Seite nachlädt. Mittlerweile mehren sich die Abmahnungen von mehreren Anwaltskanzleien, welche die betroffenen Seiten abmahnen.

Im schlimmsten Fall könnte es passieren, dass ein Webseitenbetreiber die Schadensersatzforderungen von mehreren Anwälten bezahlen muss.

Neben den Gerichten könnten auch die Datenschutzbehörden aktiv werden und Bußgelder verhängen, diese vergeben mittlerweile hohe Strafen und Bußgelder sofern man die Gesetze der DSGVO (Datenschutzverordnung) nicht oder nur teilweise einhält.

Unser Tipp: Prüfen Sie ihre eigene Website auf Einhaltung der DSGVO und besonders auf die Einbindung der google Fonts auf ihrer Website. Die Lösung wäre hierbei die google Fonts lokal einzubinden um nicht Gefahr zu laufen, die IP Daten der Webseitenbesucher automatisch in die USA weiterzuleiten um somit gegen die Gesetze zu verstoßen.

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